Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Firma Carolin Schwartz Immobilien für
Vermittlungs- und Verwalterleistungen an Kunden als Verbraucher
1. Angebot
Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Verkäufer/Vermieter bzw. Dritten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.2. Weitergabe von Informationen
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Angebotsempfänger bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zu entrichten.3. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
Der Makler ist berechtigt, für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern dieses aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrages aus Gründen, die nicht in dem Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt.5. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz fällig. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns eine Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.6. Provisionssätze
Sofern nichts Anderweitiges vereinbart, gelten für unsere Tätigkeit nachstehende Provisionsätze zwischen den Kunden und uns als vereinbart und sind von diesen mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß Ziff. 5 an uns zu zahlen.a) Bei Verkäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Provision beträgt dabei 4,76 % (inkl. 19 % MwSt.) und ist jeweils hälftig vom Verkäufer und Käufer an uns zu zahlen.
b) Bei Vermietung und Verpachtung beträgt die Provision 2,38 Nettokaltmieten (inkl. 19 % MwSt.), zahlbar durch den Auftraggeber (Bestellerprinzip).